§ 1 Geltungsbereich, Definitionen
(1) Die SPiN AG, Bischof-von-Henle-Straße 2b, 93051 Regensburg (nachfolgend "SPiN" genannt) stellt im Internet unter der Adresse http://www.freggers.de eine Kommunikationsplattform für die Allgemeinheit zur Verfügung (nachfolgend "Community" genannt). Für jeden Nutzer dieser Community gelten die vorliegenden Nutzungsbedingungen.(2) Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jeder, der die in Abs. 1 genannte Community nutzt und/oder sich dort registrieren lässt und/oder die dort angebotenen Kommunikationsmöglichkeiten nutzt.
(3) Der Nutzer versichert mit Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen, dass er entweder das 18. Lebensjahr vollendet hat oder ihm eine ausdrückliche Einwilligung seiner Erziehungsberechtigten vorliegt, die in Abs. 1 genannte Community zu nutzen.
(4) SPiN behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern. Der Nutzer wird vor jedem Login auf die aktuell geltende Version der Nutzungsbedingungen hingewiesen. Eine individuelle Benachrichtigung des Nutzers erfolgt aber nicht. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor jeder Benutzung der Community die Nutzungsbedingungen zu lesen und auf die Aktualität hin zu überprüfen. Die weitere Nutzung der Community durch Login nach einer Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als Einverständniserklärung des jeweiligen Nutzers mit den geänderten Nutzungsbedingungen.
§ 2 Rechte des Nutzers
Der Nutzer ist berechtigt, die in § 1 Abs. 1 genannte Community und die dort angebotenen Kommunikationsmöglichkeiten ausschließlich für private Zwecke zu benutzen.§ 3 Pflichten des Nutzers
(1) Jede andersartige Nutzung der über die in § 1 Abs. 1 genannte Community angebotenen Kommunikationsmöglichkeiten als für private Zwecke, insbesondere für geschäftliche Zwecke und hierbei insbesondere für Werbezwecke ist verboten. Insbesondere ist die vereinzelte oder massenhafte Versendung inhaltsgleicher oder weitgehend inhaltsgleicher Nachrichten (Junkmails, Spamming) über die Community ausdrücklich verboten. Der Zugang und die Nutzung der in § 1 Abs. 1 genannten Community darf nur über einen Webbrowser oder durch eine von SPiN vorher autorisierte Software erfolgen.(2) Die Versendung von Daten oder Software, die die Hard- oder Software des Empfängers rechtswidrig beeinflussen könnte, ist untersagt. Auch eine Benutzung für Zwecke, bei denen eine Störung der Datenübermittlung auftreten könnte, die zu Körper-, Sach- oder Vermögensschäden führen könnte, ist nicht gestattet.
(3) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Community Software oder Teile davon zu dekompilieren, abzuändern, zu übersetzen, zu entassemblieren, derivative Programme zu entwickeln, einem Reverse Engineering zu unterziehen, eine sonstige Abänderung oder Vervielfältigung selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen.
(4) Der Nutzer ist nicht berechtigt, bei der Nutzung der in § 1 Abs. 1 genannten Community gesetzes- oder rechtswidrige Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Gleiches gilt für Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, Mitteilungen oder Daten zu versenden, die rechtswidrige Inhalte haben, oder deren Inhalt gegen die guten Sitten verstößt. Insbesondere dürfen hierbei keine strafrechtlich relevanten, jugendgefährdenden, ordnungswidrigen oder sonst rechtswidrige, insbesondere pornographische, rassistische, gewaltverherrlichende oder die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzende Inhalte verbreitet, angeboten oder zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus darf der Nutzer keine Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbieten, ankündigen, anpreisen, bekannt geben oder sonst zugänglich machen. Es ist auch nicht gestattet, über die Community urheberrechtlich geschützte Werke (darstellende Kunst, Musik, Literatur, Software etc.) zu verbreiten, zu vervielfältigen, durch Links zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen, wenn hierfür die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
(5) Den Anweisungen von SPiN Mitarbeitern zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb der Community ist Folge zu leisten.
§ 4 Rechte und Pflichten von SPiN
(1) SPiN stellt die Community der Allgemeinheit zum privaten Informationsaustausch und zur Kommunikation unentgeltlich zur Verfügung.(2) Der Nutzer hat keinen Rechtsanspruch auf dauerhafte Nutzung der Community. Insbesondere ist SPiN nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit ihres Dienstes herzustellen. SPiN bemüht sich jedoch, den Betrieb der Community möglichst störungsfrei aufrecht zu erhalten und gemäß den Bedürfnissen der Nutzer weiterzuentwickeln. SPiN übernimmt hierbei jedoch keinerlei Gewähr für die Verfügbarkeit und Mängelfreiheit der Community.
(3) SPiN behält sich ausdrücklich vor, den angebotenen Dienst oder Teile des Dienstes jederzeit zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Der Dienst kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten vorübergehend nicht verfügbar sein, ohne dass dem Nutzer hieraus Ansprüche gegen SPiN erwachsen würden.
(4) Bei einem Verstoß des Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die in §3 benannten Pflichten des Nutzers, ist SPiN berechtigt, von ihrem virtuellen Hausrecht Gebrauch zu machen. Dies bedeutet, dass SPiN gegenüber dem betreffenden Nutzer berechtigt ist, diesen mit Hilfe einer Sperre ohne Angabe von Gründen aus der Community auszuschließen und die von ihm verwendeten Inhalte vollumfänglich zu löschen. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Nutzer um einen Operator oder um ein zahlendes Mitglied handelt.
(5) SPiN hat das Recht, Nicknamen und ggf. Inhalte von registrierten Nutzern zu löschen, wenn der entsprechende Nickname länger als drei Monate in Folge nicht genutzt wurde. Der Nickname wird nach der Löschung wieder zur Registrierung freigegeben.
(6) Die Community ist ausschließlich für die persönliche Nutzung und den Kommunikationsaustausch bestimmt, eine geschäftliche Nutzung ist ausdrücklich nicht erlaubt; insoweit wird auf § 3 Abs. 1 verwiesen. Soweit der Nutzer das ausdrückliche Verbot, die Community für geschäftliche Zwecke, insbesondere für Werbezwecke zu nutzen, verstößt, hat er für jeden Fall der Zuwiderhandlung an SPiN eine Vertragsstrafe von 1.000,00 Euro zu entrichten. Ein eventuell hierüber hinausgehender Schadensersatzanspruch von SPiN bleibt hiervon unberührt.
(7) Die Nutzer der Community werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Verbreitung von unzulässigen Inhalten strafrechtliche Verfolgung drohen kann. SPiN ist in diesen Fällen berechtigt und unter Umständen verpflichtet, bei Kenntnis von rechts- oder gesetzeswidrigen Inhalten oder bei Kenntnis von Inhalten, die gegen die guten Sitten verstoßen, diese unverzüglich zu entfernen und die jeweiligen Inhalte zu Beweiszwecken zu sichern. In diesen Fällen ist SPiN berechtigt, den jeweiligen Nutzer von einer künftigen Nutzung der Community auszuschließen.
(8) Soweit der Verdacht eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen oder eines Strafgesetzes oder gegen die guten Sitten besteht, ist SPiN berechtigt, Aktionen der Nutzer sowie gechattete Inhalte aufzuzeichnen. SPiN verpflichtet sich hierbei zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
§ 5 Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) Der Nutzer ist für die von ihm erstellten und auf den Internetseiten der Community veröffentlichen Inhalte und Beiträge sowie Chatbeiträge selbst verantwortlich. SPiN ist nicht verpflichtet, Inhalte vor der Veröffentlichung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen oder ihre Internetseiten regelmäßig auf mögliche rechtswidrige Inhalte zu kontrollieren. Rechtswidrige Inhalte sind solche, die gegen die guten Sitten oder das allgemeine ethische Empfinden verstoßen oder geistige, gewerbliche und sonstige Schutzrechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber- und Markenrechte sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht.(2) Nach Kenntniserlangung von einem konkreten Inhalt und dessen Rechtswidrigkeit ist SPiN berechtigt, diesen Inhalt zu entfernen oder den Zugang zu ihm zu sperren. Des weiteren ist SPiN berechtigt, den Nutzer, der den rechtswidrigen Inhalt eingestellt hat, vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der Community auszuschließen. Ansprüche des Nutzers wegen der Entfernung eines Inhalts oder der Sperrung des Zugangs zu dem Inhalt und/oder wegen der vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Nutzers selbst sind ausgeschlossen.
(3) Der Nutzer stellt SPiN von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer eingestellte, rechtswidrige Inhalte frei. Der Nutzer hat SPiN insbesondere alle Schäden zu ersetzen, die SPiN dadurch entstehen, dass Dritte SPiN wegen der Verletzung ihrer Rechte in Anspruch nehmen.
§ 6 Registrierung
(1) Der Nutzer hat die Möglichkeit seinen Nicknamen, unter dem er in der Community auftritt, zu registrieren und mit einem Passwort zu schützen. Bei der Registrierung hat der Nutzer verschiedene Angaben zu machen (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Geschlecht). Der Nutzer versichert, dass sämtliche von ihm gemachte Angaben korrekt sind und den Tatsachen entsprechen (auch optionale Angaben wie das Geburtsdatum im Profil). Soweit SPiN Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben hat, ist sie berechtigt, vom Nutzer entsprechende Nachweise durch die Vorlage amtlicher Dokumente wie etwa des Personalausweises zu fordern.(2) Diese Registrierung kann SPiN mit der Abfrage und Speicherung der Telefonnummer des Nutzers verbinden.
(3) Die Leistung von SPiN ist mit der Einrichtung des Zugangs für den Nutzer und der damit verbundenen Möglichkeit zur Nutzung der damit verbundenen Leistungen erbracht. Mit dem erstmaligen Login mit seinem Nicknamen und dem Passwort nimmt der Nutzer die Leistung in Anspruch.
§ 7 Nutzung des Krötenkontos
(1) Jeder registrierte Benutzer erhält bei Einrichtung seines Benutzernamens ein sogenanntes Krötenkonto. Dieses Krötenkonto kann der Benutzer durch Zahlungen an SPiN mit Kröten aufladen. Die Kröten können eingesetzt werden, um bestimmte Funktionen oder Dienste innerhalb der Community zu nutzen.(2) Der Benutzer bestimmt die Zahlungsweise und den zu zahlenden Betrag bzw. die Anzahl der Kröten, die er aufladen möchte. Eine Aufladung des Krötenkontos erfolgt in festgelegten Beträgen, die der Preisliste zu entnehmen sind. Mehr Kröten können durch mehrmaliges Aufladen eines bestimmten Betrags aufgeladen werden, solange eine evtl. von SPiN gesetzte Obergrenze für das Krötenguthaben nicht erreicht wird.
(3) Die jeweils gewünschte Anzahl von Kröten wird spätestens zwei Tage nach Zahlungseingang auf dem Konto gutgeschrieben. Sollte die Bezahlung nicht korrekt erfolgen bzw. aus von SPiN nicht zu vertretenden Gründen scheitern (z.B. wegen fehlender Kontodeckung, falscher Kontonummer oder Ähnlichem), werden die Kröten ohne weitere Benachrichtigung nicht gutgeschrieben. SPiN behält sich vor, in diesem Fall eine erneute Aufladung bzw. Versuch mit Verweis auf die bereits fehlgeschlagene Abbuchung bzw. Überweisung abzulehnen.
(4) Der Nachweis für eine bestimmte Höhe des Krötenguthabens obliegt dem Nutzer. SPiN stellt die Möglichkeit zur Verfügung, den jeweiligen Guthabenstand unter der Rubrik "Kröten" abzurufen und diesen gegebenenfalls auszudrucken. Im Übrigen sichert SPiN die Kontodaten mit den üblichen, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen gegen Verlust, insbesondere durch Backup-Systeme. SPiN weist jedoch darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software gegen jeglichen Missbrauch von außen und Datenverlust zu schützen. Eine Rechnungsstellung oder ein Belegversand für das Guthaben erfolgt nicht.
(5) Hat der Nutzer den begründeten Verdacht, dass sein Benutzername oder sein Passwort und damit sein Krötenkonto missbraucht werden, hat er dies unverzüglich SPiN schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen. SPiN wird innerhalb von 24 Stunden nach Mitteilung den Nicknamen sperren, andernfalls haftet SPiN für den Verlust eines etwaigen Krötenguthabens, wenn SPiN die Verzögerung zu vertreten hat, jedoch nur bis zur Höhe von 50,00 Euro.
(6) Hat der Nutzer kein Guthaben auf sein Krötenkonto aufgeladen oder ist dieses vollständig verbraucht, wird das Krötenkonto aufgelöst, wenn sich der Nutzer länger als drei Monate in Folge nicht mit seinem Benutzernamen eingeloggt hat und dieser daher gemäß der Nutzungsbedingungen gelöscht wurde.
(7) Eine Rückerstattung des Krötenguthabens ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer, insbesondere wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen, gem. §4 Abs. 4 gesperrt oder der Nutzer infolge der Nichtnutzung seines Benutzernamens gem. §4 Abs. 5 gelöscht wurde oder sich selbst löscht.
§ 8 Rückerstattung von gezahlten Beträgen
(1) Eine Rückerstattung eingezahlter Beträge ist außerdem ausgeschlossen, wenn die Community wegen technischer Störungen oder Unterbrechungen, insbesondere im Rahmen von Wartungsarbeiten, vorübergehend nicht zur Verfügung steht.(2) Soweit SPiN die Community aus betrieblichen oder anderen Gründen einstellen muss, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beträge. Im Falle einer Einstellung der Community wird SPiN die Nutzer hierüber rechtzeitig, spätestens zwei Monate vor dem geplanten Endtermin, informieren und den Nutzern dadurch ausreichend Zeit geben, eventuell bestehende Krötenguthaben zu verbrauchen. Eine Rückerstattung gezahlter Beträge ist auch insoweit ausgeschlossen. (3) Ein Ausschluss der Rückerstattung eingezahlter Beträge in anderen Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht
Der Nutzer hat das Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung. Die Frist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt frühestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Sie bedarf keiner Begründung und ist in Textform (d.h. schriftlich, per Telefax oder E-Mail) gegenüber der SPiN AG zu erklären. Der Widerruf kann per Telefax unter 0941 / 942 77 22 oder unter der im Impressum angegebenen Adresse erklärt werden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Kunde weder an seine Registrierung, d.h. an seinen Vertrag mit der SPiN AG über die Nutzung der Community, noch an seine Zustimmungserklärung zu diesen Nutzungsbedingungen der SPiN AG gebunden. Das Widerrufsrecht entfällt jedoch, wenn die Nutzung der Community bereits in Anspruch genommen worden ist oder der Benutzer den Nutzungsbedingungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugestimmt hat (z.B. bei der Registrierung). Mit dem erstmaligen Login mit dem Nicknamen und dem Passwort nimmt der Kunde die Leistungen der SPiN AG erstmalig in Anspruch. Der spätere Erwerb von optionalen Kröten kann generell nicht widerrufen werden.§ 10 Haftung
(1) SPiN haftet nicht für etwaige Schäden aus Übertragungsstörungen, Unterbrechungen oder sonstigen Störungen der Community, wenn SPiN diese nicht zu vertreten hat oder diese auf der Erhaltung und Weiterentwicklung der Community dienenden Maßnahmen, insbesondere Wartungsarbeiten, beruhen.(2) SPiN haftet darüber hinaus auch nicht für Schäden, die auf unsorgfältigem Umgang des Nutzers mit seinem Benutzernamen, seinem Passwort oder seinen sonstigen Daten beruhen. Der Nutzer trägt die Verantwortung für den sorgfältigen Umgang mit seinen Daten, insbesondere seinem Passwort und hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Missbrauch durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist. Für etwaige Schäden ist der Nutzer allein verantwortlich. Bei Datenverlusten haftet SPiN nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. SPiN haftet insbesondere nicht für Datenverluste hinsichtlich des Krötenkontos, soweit der Nutzer nicht regelmäßig den Stand seines Krötenkontos durch Ausdruck des Guthabensstands oder anderweitig gesichert hat.
(3) Im Übrigen haftet SPiN nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SPiN nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 11 Hinweise und Definitionen
(1) SPiN stellt unter die in § 1 Abs. 1 genannte Community lediglich als Dienstleister zur Verfügung. Für Inhalte, die von den Nutzern auf den Communityseiten eingegeben und verbreitet werden, insbesondere auch für Hyperlinks und ähnliche Hinweise haftet SPiN nicht; dies gilt lediglich dann nicht, wenn SPiN positive Kenntnis von rechts- oder gesetzeswidrigen bzw. gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte hat.(2) Ehrenamtliche Chatbetreuer (sogenannte Operatoren oder Ops) sind von SPiN Mitarbeitern ausgewählte Personen, die die Stimmung und die Inhalte im Chat beobachten und im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen bzw. die Netiquette nach eigenem Ermessen entweder SPiN Mitarbeiter benachrichtigen oder selbst gegen Verstöße vorgehen können. Dazu gehört unter anderem der temporäre oder permanente Ausschluss von Nutzern und das Sperren bzw. Löschen von Inhalten.
(3) Ehrenamtliche Chatbetreuer sind ausdrücklich keine Erfüllungsgehilfen von SPiN. Sie bekommen kein Entgelt für ihre Tätigkeit und sind nicht an Weisungen von SPiN gebunden. Sie sind außerdem weder autorisiert, noch werden ihnen von SPiN Funktionen zur Verfügung gestellt, um private Nachrichten der Nutzer mitzuverfolgen oder mitzuprotokollieren.
§ 12 Sonstiges
(1) Erweist sich eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen als unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung werden die Parteien die Geltung einer angemessen Regelung vereinbaren, die dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben, jedoch zulässig ist; Gleiches gilt für Vertragslücken.
(2) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung und Ergänzung dieser Klausel. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Regensburg, sofern der Nutzer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Nutzer keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(4) Anwendbares Recht für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsverhältnis ist deutsches Recht. Soweit dieses auf andere Rechtsverordnungen verweist, ist diese Verweisung ausgeschlossen.